Inwieweit Hanf und CBD Produkte legal sind muss man differenziert betrachten. Es kommt auf die Ursprungsorte, die Herkunft, die Inhaltsstoffe und die Verarbeitung des Produkts an. Man muss also genau hinsehen, wenn man Hanfprodukte kauft. Man muss klar von Produkten mit einem THC Gehalt von über 1% unterscheiden, die illegal sind, oder nur auf Rezept kontrolliert an Personen bzw. Patienten abgegeben werden können sofern diese an einem Pilotprojekt teilnehmen, und von CBD Produkten mit einem THC Gehalt von unter 1%. Letztere sind legal in der Schweiz sofern diese alle produktspezfischen rechtlichen Anforderungen erfüllen.

THC, Tetrahydrocannabinol ist psychoaktiver Bestandteil von Cannabis und kommt auch in geringem Mengen in nicht medizinischem Hanf vor. Die Höchstgrenze des THC Gehalts von Hanfblüten, anderen Pflanzenteilen und Hanfprodukten, sowie Hanfölen liegt bei 1% THC Gehalt.

Cannabis Produkte mit einem THC Gehalt von über 1% sind also illegal und man macht sich beim Kauf strafbar.

 

CBD (Cannabidiol):

Man muss jedoch noch weiter differenzieren, ob es sich bei dem Produkt um ein Arzneimittel handelt. Dabei muss man besonders auf den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer achten, dieser muss diese Einstufung ausschließen.   

"Auch sollte man darauf achten, dass das Produkt kein Lebensmittel ist, dass es erst nach dem 15. Mai 1997 in den Verkehr gebracht wurde und nicht über eine Zulassung verfügt als "neuartiges" Lebensmittel gemäss der Novel Food Verordnung (EU 2015/2283).

Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl und entfettete Hanfsamen gelten als nicht neuartig und sind damit legal und man kann diese unbedenklich kaufen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass der THC Gehalt unter 1% liegt."

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Man sollte also insbesondere auch in diesem Fall auf die Angaben der Hersteller achten und vor allem die Qualitätsstandards bei der Herstellung.

Als "Goldstandard" in der Branche gilt die Herstellung nach der sogenannten guten Herstellungspraxis der Europäischen Union (EU GMP). Siehe auch das Qualitätsversprechen von Mountain Peak (LINK).

 

Fazit: Worauf muss ich achten wenn ich CBD Produkte kaufen will?

1. Man sollte beim Kauf von CBD Produkten und Blüten auf den THC- Wert achten, dieser muss unter 1% liegen und dies nachweislich vom Hersteller zu überprüfen sein, zum Beispiel durch Produktanalysen.

Die Produkte von Mountain Peak werden intern und durch qualifizierte externe Labore wie zum Beispiel dem TÜV SÜD geprüft, um die Produkteigenschaften regelmässig zu kontrollieren und um sicherzugehen, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

2. Wichtig ist auch, dass die Hanfprodukte nicht als Lebensmittel deklariert sind, ausser die Produkte sind als nicht neuartig einzustufen, oder wenn sie "neuartig sind", dann sollten die Produkte eine entsprechende Zulassung als neuartiges Lebensmittel haben.  

3. Die Produkte dürfen keine Arzneimittel sein, ausser sie haben eine entsprechende Zulassung erhalten. Diese Produkte kann man jedoch nur unter bestimmten Umständen kontrolliert erwerben. Bitte konsultiere Deinen Arzt oder eine Fachperson für mehr Informationen.

4. Man sollte insbesondere auf die Herstellerangaben und vor allem die Qualitätsstandards bei der Herstellung achten.

Als "Goldstandard" in der Branche gilt die Herstellung nach der sogenannten guten Herstellungspraxis der Europäischen Union (EU GMP). Siehe auch das Qualitätsversprechen von Mountain Peak.

Die CBD Produkte von Mountain Peak haben einen THC Gehalt von unter 1% oder keinen und erfüllen alle rechtlichen Normen und Standards der Schweiz, bzw. der EU, und Deutschlands. CBD ist ein natürlicher Inhaltsstoff der Hanfpflanze und die Produkte von Mountain Peak mit CBD Gehalt sind keine neuartigen Lebensmittel bzw. keine Arzneimittel, außer diese sind speziell gekennzeichnet und haben die entsprechenden Zulassungen. Pflanzenteile bzw. Blüten dürfen zu gewerblich oder rein wissenschaftlichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Dies ist jedoch in der Praxis schwierig. Es leibt also abzuwarten, was der Gesetzgeber schlussendlich entscheidet. Wir raten jedem, sich regelmässig über den aktuellen Stand der Rechtslage bezüglich Hanf und CBD zu informieren.

Die Wissenschaft beschäftigt sich intensiv mit der Erforschung der besonderen Eigenschaften und Wirkung von Cannabinoiden und CBD. Es lohnt sich also, sich mit aktuellen Studien zu beschäftigen. 

Wenn Du an mehr Informationen über die aktuelle Rechtslage interessiert bist, dann empfiehlt es sich die relevanten internationalen und nationalen Gesetze zu konsultieren bzw. Gerichtsentscheide auf internationaler und nationaler Ebene.

Weltgesundheitsorganisation Organisation (WHO) zu CBD (2-6.03.2020):

Im Bezug auf das Suchpotential von CBD (Cannabidiol) kommt die WHO zu dem Schluss:

"Die Belege für das Fehlen psychoaktiver Wirkungen von Cannabidiol sind in der kritischen Überprüfung zusammengefasst, die im Rahmen der 40. Sitzung des ECDD im Jahr 2018 veröffentlicht wurde. Kurz gesagt, umfasst diese Evidenz Folgendes:

Cannabidiol
- bindet nicht an CB1-Rezeptoren
- erzeugt in einer Reihe von Tiermodellen keine THC-ähnlichen Wirkungen
- ruft beim Menschen keine THC-ähnlichen Wirkungen hervor
- zeigt in Humanstudien keine Hinweise auf ein Missbrauchspotenzial; beispielsweise zeigt es bei einer Messung der subjektiven Wirkungen keinen Unterschied zu Placebo."

"In klinischen Studien mit Cannabidiol, das Spuren von THC enthält, gibt es keine Hinweise auf THC-Wirkungen oder ein Missbrauchspotenzial. Diese Studien werden auch in der kritischen Überprüfung erörtert."

Desweiteren:

"Es wird empfohlen, Cannabidiol von der Kontrolle auszunehmen, da es weder nach dem Übereinkommen von 1961 noch nach dem Übereinkommen von 1971 die Kriterien für eine Kontrolle erfüllt. Da es die Kriterien von 1961 nicht erfüllt, kann es nicht als Betäubungsmittel angesehen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich nur auf die internationale Kontrolle. Sollte die Empfehlung angenommen werden, wird ihre Umsetzung kein Land daran hindern, Cannabidiol oder Cannabidiolzubereitungen zu kontrollieren."

WHO

Drogenkontrollübereinkommen - das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 (diverse Fassungen)

"Es handelt sich hierbei um die drei wichtigsten internationalen Drogenkontrollübereinkommen - das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 in der Fassung des Protokolls von 1972, das Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988."

Quelle: 1961

EUGH zu CBD 23.03.2021: 

"Die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union (Art. 34 und 36 AEUV) sind hingegen anwendbar, denn das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD kann nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden."

"Der Gerichtshof stellt sodann fest, dass das Unionsrecht für die Definition der Begriffe „Droge“ oder „Suchtstoff“ insbesondere auf zwei Übereinkommen der Vereinten Nationen verweist: das Übereinkommen über psychotrope Stoffe und das Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe. CBD wird im ersten Übereinkommen nicht erwähnt, und eine wörtliche Auslegung des zweiten Übereinkommens könnte zwar dazu führen, es – als Cannabisextrakt – als Suchtstoff einzustufen, doch widerspräche eine solche Auslegung dem Grundgedanken dieses Übereinkommens und seinem Ziel, „die Gesundheit und das Wohl der Menschheit“ zu schützen. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit."

 

BGH Urteil (23.03.2021)

EUGH (19.11.2020)

Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

Betäubungsmittelgesetz (BtmG) Anlage I

 

Deutscher Hanfverband zu CBD (20.11.2020):

Der Deutsche Hanfverband unterstützt im Wesentlichen die Positionen der WHO und EUGH:

"Als Cannabiswirtschaft (BvCW) unterstützen wir ausdrücklich die Position der WHO, dass eine Neueinstufung von Cannabis erforderlich ist. Die WHO sagt zu CBD: „Cannabidiol zeigt kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenial und die Nebenwirkungen sind minimal“ und führt zur Einstufung von CBD gegenüber den Suchtstoffkontrollabkommen aus, dass: „Cannabidiol [...] weder nach dem Übereinkommen von 1961 noch nach dem Übereinkommen von 1971 die Kriterien für die Kontrolle erfüllt. Da es die Kriterien von 1961 nicht erfüllt, kann es nicht als BetäubungsmiIel angesehen werden.“ Als Cannabiswirtschaft (BvCW) schließen wir uns dieser Bewertung der WHO an und empfehlen entsprechende Korrekturen und Richtigstellungen in nationalen sowie europäischen Gesetzgebungen, Verordnungen und Einschätzungen. Die von der EU Kommission angestrebte Einstufung von CBD-Extrakten aus Nutzhanf als Betäubungsmittel entspricht aus Sicht des BvCWs nicht dem Stand der Wissenschaft und wird vom BvCW problematisch gesehen."

Deutsche Hanfverband zu EUGH Urteil

Deutsche Hanfverband Bundesland Vergleich der Anwendung der Richtlinien

 

Woran kann ich erkennen ob die Produkte eine gute Qualität haben?

Man sollte also insbesondere auch in diesem Fall auf die Angaben der Hersteller achten und vor allem die Qualitätsstandards bei der Herstellung.

Als "Goldstandard" in der Branche gilt die Herstellung nach der sogenannten guten Herstellungspraxis der Europäischen Union (EU GMP). Siehe auch das Qualitätsversprechen von Mountain Peak.

 

Kann ich am Strassenverkehr teilnehmen nach dem ich CBD, bzw. Hanfprodukte konsumiert habe?

Wir von Mountain Peak raten Dir vor dem Konsum die aktuelle Rechtslage zu konsultieren, bzw. raten generell davon ab Hanfprodukte bzw. Öle vor der teilnahme am Strassenverkehr zu konsumieren.

 

Kann ich CBD Produkte aus der Schweiz in ein Land der Europäischen Union oder ausserhalb der EU mitnehmen?

Es ist wichtig die nationalen Gesetze des Ziellandes, bzw. von Transitländern zu konsultieren. Es gelten jeweils landesspezifiesche Regelungen und allein Grenzüberschritt mit Ware kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. In der EU gilt zum Beipiel ein Richwert von 0.3% THC, bzw. von 0.2% THC in Deutschland. Wir empfehlen also sich die Rechtslage vor Ort genau anzusehen.